Die EFG Bochum Hermannshöhe beschließt mit großer Mehrheit 4 Stufen Plan!
1. Beschluss: Der von Scholz Architekten und Partnern überarbeitete Entwurf für die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes wird als Gesamtplan (sog. Masterplan) verabschiedet.

2. Beschluss: Der Gemeindebau soll abschnittsweise in zwei Bauabschnitten (BA) erfolgen. Der 1. Abschnitt umfasst die Renovierung und Sanierung des Bestandes und den Bau der Nord- Süd- Achse. Dabei werden die Kosten auf max. 1,75 Mio. [1,5 Mio.] gedeckelt.
3. Beschluss: Als vorraussichtlicher Termin für den Baubeginn des 1. BA wird vorbehaltlich der Kassenlage der Sommer 2008 festgesetzt. Einzelne Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Bestand können nach Absprache mit der Bauplanung und bei entsprechendem Kassensrtand vorgezogen werden (z.b. Renovierung einzelner Gruppenräume).
4. Beschluss: Die Gemeinde formuliert für sich als Zielvorgabe, den 2. BA vorbehaltlich des Kassenstandes zwischen dem Sommer 2010 und 2012 zu beginnen. In der Zwischenzeit, beginnend im Sommer 2008, wird der jeweilige Sachstand zum möglichen Beginn des 2. BA in regelmäßigen Abständen der Gemeinde vorgestellt und gegebenenfalls zur Abstimmung gestellt.
1. Beschluss: Der von Scholz Architekten und Partnern überarbeitete Entwurf für die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes wird als Gesamtplan (sog. Masterplan) verabschiedet.

2. Beschluss: Der Gemeindebau soll abschnittsweise in zwei Bauabschnitten (BA) erfolgen. Der 1. Abschnitt umfasst die Renovierung und Sanierung des Bestandes und den Bau der Nord- Süd- Achse. Dabei werden die Kosten auf max. 1,75 Mio. [1,5 Mio.] gedeckelt.
3. Beschluss: Als vorraussichtlicher Termin für den Baubeginn des 1. BA wird vorbehaltlich der Kassenlage der Sommer 2008 festgesetzt. Einzelne Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Bestand können nach Absprache mit der Bauplanung und bei entsprechendem Kassensrtand vorgezogen werden (z.b. Renovierung einzelner Gruppenräume).
4. Beschluss: Die Gemeinde formuliert für sich als Zielvorgabe, den 2. BA vorbehaltlich des Kassenstandes zwischen dem Sommer 2010 und 2012 zu beginnen. In der Zwischenzeit, beginnend im Sommer 2008, wird der jeweilige Sachstand zum möglichen Beginn des 2. BA in regelmäßigen Abständen der Gemeinde vorgestellt und gegebenenfalls zur Abstimmung gestellt.





